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Elternvertretung

Die aktuellen Elternvertreter im Schuljahr 2022 / 2023 sind:

 

 

Herr Marcus Gisbertz (Schulpflegschaftsvorsitz)
Mobil: 01 71 – 3 34 87 17
Mail: marcus@die-gisbertz.de

 

 

 

 

 

Frau Bärbel Terbrüggen (stellvertr. Schulpflegschaftsvorsitz)
Mobil: 01 73 – 5 31 82 28
Mail: baerbel.terbrueggen@gmx.de

 

 

 

Die Mitwirkung der Eltern in den Pflegschaften gliedert sich wie folgt:

  • Die Klassenpflegschaft – Belange der Klasse

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen. Sie ist das wichtigste Informations- und Willensbildungsgremium der Klassen. Zu ihr gehören alle Eltern der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecher/in und deren Stellvertreter. Eltern volljähriger Schüler/innen können daneben mit beratender Stimme teilnehmen.

Hier werden Informationen zum Schulbetrieb ausgetauscht und es findet ein offener Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse statt. Sofern eine Auswahl der Unterrichtsinhalte zu treffen ist, sind die Klassenpflegschaften zu beteiligen.

Auf Wunsch der Klassenpflegschaft können Lehrerinnen und Lehrer der Klasse zu den Sitzungen eingeladen werden, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

 

  • Die Schulpflegschaft – Belange aller Klassen

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden als entscheidungsberechtigte Mitglieder, Stellvertreter können beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulleitung nimmt beratend an der Sitzung teil. Die gewählten Schülersprecher/innen und deren Vertreter ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitz und dessen Vertreter.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz, die Fachkonferenzen und Teilkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

Die Schulpflegschaft ist somit das oberste Gremium im Schulbetrieb, an dem Eltern ihre Willensbildung betreiben und nach außen kommunizieren können.

Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

 

  • Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das wichtigste Mitbestimmungsorgan. Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserer Schule und trifft Entscheidungen in diversen pädagogischen und organisatorischen Bereichen.

Zur Schulkonferenz der Realschule Nettetal gehören 6 Lehrer-, 6 Eltern- und 6 Schülervertreter. Die Lehrervertreter werden von der Lehrerkonferenz, die Elternvertreter von der Schulpflegschaft und die Schülervertreter vom Schülerrat gewählt. Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin.

 

  • Fachkonferenz

Für die einzelnen Fächer gibt es Fachkonferenzen. Sie beraten und beschließen alle Angelegenheiten, die das jeweilige Fach betreffen, insbesondere die schulinterne Umsetzung der Richtlinien. Fachkonferenzen tagen mindestens einmal pro Schuljahr. Mitglieder sind die Lehrer, die dieses Fach an der Schule unterrichten sowie evtl jeweils zwei Eltern- und Schülervertreter. Die Eltern- und Schülervertreter sind nicht stimmberechtigt, haben aber beratende Funktion.