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Hausordnung

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Wie bei jeder Gemeinschaft macht es auch das Zusammenleben in der Schule notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln halten.

 

 

Eine Schulordnung kann zwar nicht alle Verhaltensweisen festlegen, aber bestimmte Regeln bilden die Voraussetzungen dafür, dass sich alle in unserer Schule wohlfühlen können:

  • Von den Schülerinnen und Schülern der Realschule Nettetal wird erwartet, dass sie sich in der Öffentlichkeit,auf dem Weg zur Schule und nach Hause rücksichtsvoll und korrekt benehmen.
  • Die Schule ist kein privater Raum. Kleidet euch daher angemessen. Es besteht die Möglichkeit unsere Schulkleidung zu tragen.
  • Die Höflichkeit gebietet es ferner, dass zum Unterrichtsbeginn, Mützen und Sonnenbrillen abgenommen werden sowie kein Kaugummi während des Unterrichts gekaut wird.
    • Höflichkeit untereinander
    • Verständnis füreinander
    • Respekt voreinander
    • Rücksichtnahme, besonders gegenüber Schwächeren
    • Sorgfalt im Umgang mit fremden und eigenen Sachen

Wir Schüler

  • sind leistungsbereit.
  • übernehmen Verantwortung für unser Lernen.
  • verhalten uns anderen und der Gemeinschaft gegenüber so, wie wir selbst behandelt werden wollen.
  • gehen sorgfältig mit eigenen und fremden Sachen um.
  • halten uns an die Regeln der Schulgemeinschaft.
  • sind bei falschem Verhalten bereit, den Fehler wieder gut zu machen.

Wir Lehrer sorgen dafür,

  • dass jeder SuS* entsprechend seiner Lernentwicklung gefordert und gefördert wird.
  • dass jeder SuS* in unserer Gemeinschaft seine Persönlichkeit innerhalb klarer Regeln und Grenzen entfalten kann.
  • dass unser Umgang miteinander auf gegenseitiger Achtung und Verantwortung beruht.
  • dass eine aktive Elternarbeit auf der Basis von Vertrauen und Offenheit möglich ist.

Ordnung und Sauberkeit

  • Alle Personen, die ihren Müll nicht ordentlich entsorgen, sollten von anderen Mitschülerinnen und Mitschülern darauf hingewiesen werden.
  • Die Revierdienste der Klassen sind dauerhaft für die Sauberkeit ihrer zugewiesenen Bereiche verantwortlich.
  • Jacken, etc. werden an den vorgesehenen Garderoben aufbewahrt.
  • Auf den Treppen herrscht Rechts-Geh-Gebot.

Pause

  • Die großen Pausen werden auf dem Schulhof verbracht.
  • Bei Regen oder starkem Schneefall ist zusätzlich der Aufenthalt in der Pausenhalle, nur nach Durchsage, gestattet.
  • Die 5-Minuten-Pause ist nur für den Raumwechsel zu nutzen. Sie entfällt bei Doppelstunden.
  • Während der 5-Minuten-Pause ist der Kioskbesuch nicht gestattet.
  • Die Schultaschen müssen schnellst möglich in den Unterrichtsraum gebracht werden, in dem nach der Pause der Unterricht stattfindet.

Schulversäumnisse

  • Wenn SuS* aus nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit nicht am Unterricht oder einer außerunterrichtlichen Veranstaltung teilnehmen kann, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule möglichst früh am selben Tag. Diese Mitteilung kann zunächst telefonisch (02157 – 812356) erfolgen.
  • Spätestens am 3. Tag ist eine schriftliche Bestätigung mit Begründung der Fehlzeit durch die Erziehungsberechtigten einzureichen.
  • Falls der begründete Verdacht besteht, dass ein Schüler oder eine Schülerin bei Klassenarbeiten bewusst fehlt, kann ein Attest eingefordert werden.
  • Besondere Regelungen für den Sportunterricht sind zu beachten

Beurlaubungen

  • Eine Beurlaubung vom Schulbesuch im Anschluss an Ferien oder bewegliche Ferientage ist nicht möglich Schulweg, Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende.
  • Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung des Lernerfolgs und deshalb Pflicht. Verspätungen und Fehlen stören den kontinuierlichen Unterrichtsverlauf und beeinträchtigen damit den Lernerfolg aller Schülerinnen und Schüler.
  • Die Schülerinnen und Schüler betreten zum Unterrichtsbeginn ruhig und ohne zu Drängeln den Klassenraum. Die Unterrichtsmaterialien (Hefte, Schulbücher, Schreibmaterialien) werden ohne Aufforderung auf den Tisch bereitgelegt.
  • Beim Ausbleiben der Lehrerin oder des Lehrers verständigen die Klassensprecher/Kurssprecher spätestens nach 5 Minuten die Schulleitung bzw. das Sekretariat.
  • Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, bleiben in der Pausenhalle und verhalten sich ruhig.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit und während der Pausen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt.
  • Nach Unterrichtsschluss begeben sich die Schülerinnen und Schüler möglichst bald nach Hause.
  • Falls der Unterricht erst zur 2. Stunde beginnt oder frühzeitig endet, gibt es die Möglichkeit im Foyer zu sitzen, um Hausaufgaben zu erledigen. Bei gutem Wetter ist der Aufenthaltsort der Schulhof.

Sicherheit und Rücksichtnahme

  • Gegenstände, mit denen andere gefährdet werden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das Mitbringen von Waffen, anderen gefährlichen Gegenständen wie z.B. Knallkörper, Laserpointern, Alkohol und Drogen jeglicher Art ist strengstens untersagt und zieht schulische ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
  • Das Betreten von Geländern oder Fenstersimsen ist verboten, um Unfälle zu vermeiden. Außerdem ist es untersagt, mit Schneebällen, Flaschen, Kastanien, Steinen oder anderen Gegenständen zu werfen oder zu kicken. Das Spielen ist auf dem Fußball- und dem Basketballfeld gestattet. Das Ballspielen im Gebäude ist generell untersagt.
  • Wertsachen sollten nicht mit in die Schule mitgebracht werden. Für einen Verlust kann die Schule nicht haftbar gemacht werden.
  • Spätestens vor dem Betreten des Schulgeländes ist das Handy abzuschalten. Auch in den Pausen ist das Benutzen von Mobiltelefonen ausnahmslos verboten. Der Gebrauch von elektronischen Unterhaltungsgeräten (MP3-Player, portable Spielkonsolen etc.) ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an diese Regeln halten, müssen ihr Handy bzw. das elektronische Gerät umgehend abgeben, sobald diese vom Lehr- und Aufsichtspersonal eingefordert werden. Es wird bis zum nächsten Tag im Schulsafe verwahrt und kann nur von den Eltern oder bei Vorlage eines schriftlichen Antrages der Eltern abgeholt werden.
  • Wer Mitschüler oder das Schulpersonal heimlich aufnimmt und dies anderen zeigt oder im Internet veröffentlicht, macht sich strafbar und wird angezeigt.
  • Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist aus gesundheitlichen, gesetzlichen und hygienischen Gründen für alle Schülerinnen und Schüler verboten, selbst wenn sie bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Das Mitbringen und der Konsum von stark taurin- oder koffeinhaltigen Lebensmitteln / Getränken (Energydrinks, Cola, usw.) ist verboten. Der Aufputscheffekt der Inhaltsstoffe Zucker und Koffein behindert eine ruhige und konzentrierte Arbeitsweise, wie sie in der Schule erwartet wird.

Wir Eltern

  • unterstützen die Regeln und Werte, die an unserer Schule gelten, insbesondere bei Konflikten.
  • suchen bei Problemen das direkte Gespräch mit den Lehren.
  • achten auf Erledigung der Hausaufgaben, die Vollständigkeit des Arbeitsmaterials und sorgen für Pünktlichkeit.
  • leisten unseren Beitrag für die Sicherheit auf dem Schulweg.