Berufswahlorientierung
In dringenden Fällen (besondere familiäre, religiöse, sportliche Feste und Veranstaltungen) können Eltern einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht stellen. Dieser Antrag muss
- schriftlich,
- rechtzeitig,
- mit Angabe des Grundes und
- bei Beurlaubungen bis zu zwei Tagen
an den Klassenlehrer, sonst an den Schulleiter gerichtet werden.
Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind laut Erlass des Schulministeriums grundsätzlich nicht möglich. Über Ausnahmen in ganz besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter oder die Bezirksregierung in Düsseldorf. Ein Antrag auf Beurlaubung vor oder nach den Ferien muss immer sechs Wochen im voraus an den Schulleiter gestellt werden. Unentschuldigtes Fehlen wird mit hohen Geldbußen geahndet.
Wenn, abweichend vom Halbjahreszeugnis, nicht ausreichende Leistungen in einem oder mehreren Fächern die Versetzung gefährden, werden die Erziehungsberechtigten ca. 10 Wochen vor dem Versetzungstermin (spätestens 6 Wochen vorher) schriftlich darüber informiert. Diese Nachricht soll bewirken, dass durch besonderen Einsatz und eine Verbesserung der Leistungen die Anforderungen für eine Versetzung doch noch erfüllt werden.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Am Elternsprechnachmittag können sich Eltern über den Leistungsstand ihrer Kinder informieren und sonstige Probleme mit den Lehrern besprechen. Der Elternsprechnachmittag findet im ersten Schulhalbjahr meist Ende Oktober/ Anfang November und im zweiten Schulhalbjahr nach der Versendung der „Blauen Briefe“ statt. In dringenden Problemfällen sollten die Eltern möglichst umgehend das Gespräch mit den Lehrkräften suchen. Nach Vereinbarung stehen diese während des gesamten Schuljahres für telefonische oder persönliche Gespräche zur Verfügung.
Elternvertretung
Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen leider nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie es am ersten Tag der Erkrankung unter Angabe der Klasse und des Klassenlehrers bitte telefonisch im Sekretariat der Schule krank. Sollte es krankheitsbedingt länger als drei Tage fehlen, melden Sie es bitte erneut telefonisch im Sekretariat krank. Am ersten Schultag nach der Erkrankung geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen oder von einem Arzt mit in die Schule, damit der Klassenlehrer die Fehlstunden im Klassenbuch als entschuldigt verzeichnen kann. Ohne Vorliegen einer schriftlichen Entschuldigung kann es zu unentschuldigten Fehlstunden auf dem Zeugnis kommen!
Was darf im Entschuldigungsschreiben nicht fehlen?
Datum des Schreibens, Anrede des Klassenlehrers, Name des Schülers, Angabe der Fehltage, Grund des Fehlens, Unterschrift
Es sollte bedacht werden, dass es sich bei einer Entschuldigung um ein formales Schreiben mit einer entsprechenden äußeren Form handelt.
Wird ein Schüler während des Schulvormittages krank, hat sich dieser beim Klassenlehrer oder ggf. im Sekretariat zu melden, damit die Eltern informiert werden können. Voraussetzung dafür ist die gesicherte telefonische Erreichbarkeit der Eltern. Der erkrankte Schüler soll dann von der Schule abgeholt werden bzw. die Erziehungsberechtigten bestimmen, ob er alleine nach Hause gehen darf. Ohne das Einverständnis der Eltern muss ein Schüler bis zum regulären Schulschluss in der Schule (Krankenliege) verbleiben. In Notfällen verständigt die Schule einen Rettungswagen bzw. das Krankenhaus.
Ergänzungsstunden
Für die einzelnen Fächer gibt es Fachkonferenzen. Sie beraten und beschließen alle Angelegenheiten, die das jeweilige Fach betreffen, insbesondere die schulinterne Umsetzung der Richtlinien. Fachkonferenzen tagen mindestens einmal pro Schuljahr. Mitglieder sind die Lehrer, die dieses Fach an der Schule unterrichten sowie evtl jeweils zwei Eltern- und Schülervertreter. Die Eltern- und Schülervertreter sind nicht stimmberechtigt, haben aber beratende Funktion.
Fahrausweise / Fahrkostenerstattung
Förderverein
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen. Sie ist das wichtigste Informations- und Willensbildungsgremium der Klassen. Zu ihr gehören alle Eltern der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecher/in und deren Stellvertreter. Eltern volljähriger Schüler/innen können daneben mit beratender Stimme teilnehmen.
Hier werden Informationen zum Schulbetrieb ausgetauscht und es findet ein offener Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse statt. Sofern eine Auswahl der Unterrichtsinhalte zu treffen ist, sind die Klassenpflegschaften zu beteiligen.
Auf Wunsch der Klassenpflegschaft können Lehrerinnen und Lehrer der Klasse zu den Sitzungen eingeladen werden, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
Lehrerraumprinzip
Der letzte Unterrichtstag ist generell der letzte Schultag vor den Sommerferien. Am letzten Unterrichtstag vor den Sommerferien gibt es die Versetzungszeugnisse. Sie werden in der dritten Unterrichtsstunde ausgegeben; danach ist unterrichtsfrei.
Die Halbjahreszeugnisse werden am jeweiligen Ausgabetermin ebenfalls in der dritten Unterrichtsstunde verteilt; auch danach ist unterrichtsfrei.
LRS-Förderung
Nachmittagbetreuung
Eine Nachprüfung ist am Ende der Klassen 7 bis 10 möglich, wenn durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ in einem einzigen Fach die Versetzungsbedingungen erfüllt werden, oder um nachträglich einen Abschluss oder eine Berechtigung (z.B. Qualifikationsvermerk) zu erhalten. Am Ende von Klasse 10 ist eine Nachprüfung nur in Fächergruppe II möglich. Die Nachprüfungen finden grundsätzlich am Donnerstag und Freitag in der letzten Woche der Sommerferien statt.
Alle Klassen helfen in einem regelmäßigen Turnus mit, die Pausenhalle und das Schulgelände sauber zu halten. Außerdem fegen die Schüler am Ende des Unterrichts in den Klassen- und Fachräumen den Boden.
Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn ein Schüler Pflichten verletzt. Ordnungsmaßnahmen sind u.a.:
- der schriftliche Verweis,
- die Überweisung in eine parallele Lerngruppe,
- der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht,
- die Androhung der Entlassung von der Schule,
- die Entlassung von der Schule.
Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet in der Regel der Schulleiter nach Anhörung des Schülers. Die Eltern und der Klassenlehrer haben vor der Entscheidung eine Gelegenheit zur Stellungnahme.
Auf dem gesamten Schulgelände herrscht ein generelles Rauchverbot! Sollten Schüler beim Rauchen auf dem Schulgelände erwischt werden, werden die Eltern schriftlich über dieses Vergehen benachrichtigt. Bei wiederholtem Verstoß gegen das Rauchverbot können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Das Ordnungsamt der Stadt Nettetal führt zusätzlich stichprobenartige Kontrollen auf dem Schulgelände durch und kann gegen rauchende Schüler ein Ordnungs- bzw. Verwarnungsgeld verhängen.
Der sehr gut ausgestattete Sanitätsraum ist in den Pausen von Schülerinnen und Schülern der Stufen 9/10 besetzt, die zu Schulsanitätern ausgebildet wurden.
Während der Unterrichtszeit erkrankte Kinder melden sich zuerst im Sekretariat und werden dann in den Sanitätsraum begleitet.
Bei schwerwiegenderen Erkrankungen werden die diensthabenden Schulsanitäter hinzugerufen und auch die Eltern benachrichtigt.
Schließfächer
Schoko Ticket
Schülervertretung (SV)
Die Schulkonferenz ist das wichtigste Mitbestimmungsorgan. Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserer Schule und trifft Entscheidungen in diversen pädagogischen und organisatorischen Bereichen.
Zur Schulkonferenz der Realschule Nettetal gehören 9 Lehrer-, 6 Eltern- und 3 Schülervertreter. Die Lehrervertreter werden von der Lehrerkonferenz, die Elternvertreter von der Schulpflegschaft und die Schülervertreter vom Schülerrat gewählt. Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin.
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden als entscheidungsberechtigte Mitglieder, Stellvertreter können beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulleitung nimmt beratend an der Sitzung teil. Die gewählten Schülersprecher/innen und deren Vertreter ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitz und dessen Vertreter.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz, die Fachkonferenzen und Teilkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
Die Schulpflegschaft ist somit das oberste Gremium im Schulbetrieb, an dem Eltern ihre Willensbildung betreiben und nach außen kommunizieren können.
Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Schulsozialarbeit
Sonderpädagogische Förderung
Stundenschema
Wahlpflichtfächer
Ein Schüler kann eine Jahrgangsstufe maximal einmal wiederholen. Insgesamt beträgt die Verweildauer in der Sekundarstufe I höchstens 8 Jahre.