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Information der Schul-leitung – Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

mit Blick auf die steigenden Inzidenzzahlen, die leider auch in unserer Schule angesichts der wachsenden Zahl erkrankter Schülerinnen und Schüler deutlich spürbar sind, verwundern die im Deutschen Bundestag beschlossen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes – eventuell!

Am Freitagmittag erfolgte die Mitteilung aus dem Ministerium, wie die Umsetzung des Bundesbeschlusses in Nordrhein-Westfalen aussehen soll. Dazu gibt es zwei Punkte:

1. Aufhebung der Pflicht zum Tragen einer Maske:

Bis Samstag, 2. April 2022, bleibt die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule bestehen. Danach endet diese Pflicht – offiziell!
Aber selbstverständlich kann die Maske weiterhin bis zu den Osterferien (09.04. – 23.04.) und darüber hinaus freiwillig getragen werden.

2. Schulische Testungen:
Bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, werden die schulischen Testungen in der derzeitigen Form und Regelmäßigkeit fortgesetzt.

Bei der Aktion in den Osterferien „Fit in Deutsch“ können die bereits angemeldeten Kinder weiterhin getestet werden.

Sollte es zu einer politischen Kehrtwende kommen, werde ich Sie selbstverständlich informieren.

Zum Schluss möchte ich allen Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern herzlich danken, die mit ihrem besonderen Engagement beim Initiieren, Organisieren, Zusammentragen bzw. Sammeln von Hilfsgütern und / oder mit finanzkräftiger Unterstützung unseres „Friedensmarsches“ die Aktionen unserer Schule zur Unterstützung der notleidenden Zivilbevölkerung ein deutliches Zeichen gesetzt haben.

Ihnen allen wünsche ich schon jetzt eine hoffnungsvolle und friedliche / frohe Osterzeit.

Ihr Schulleiter

J. Sczyrba