Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigten,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wie viele von Ihnen bereits mitbekommen haben, soll in naher Zukunft ein Teil der alten Hauptschule in eine Notunterkunft für Geflüchtete umfunktioniert werden. Da uns bewusst ist, dass diese Tatsache Fragen aufwirft, wollen wir einige Fragen in diesem Schreiben bereits beantworten.
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu versorgen, die Unterbringung erfolgt in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften. Sind nicht ausreichend Plätze in Gemeinschaftsunterkünften vorhanden, muss auf Notunterkünfte zurückgegriffen werden, die dazu dienen, Zuweisungsspitzen aufzufangen.
Die Städtische Realschule Nettetal versteht es als eine Selbstverständlichkeit geflüchteten Menschen ein Obdach zu bieten.
Im engen Austausch mit den Verantwortlichen der Stadt Nettetal, haben wir als ortsansässige Bildungseinrichtungen, in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Notunterkunft, den Wunsch, gemeinsam zur Aufklärung beizutragen und für ein solidarisches, humanitäres und weltoffenes Nettetal zu werben.
Hier ein Auszug aus den meistgestellten Fragen (FAQs) entnommen der offiziellen Homepage der Stadt Nettetal:
1. Warum soll die Hauptschule in Kaldenkirchen genutzt werden? Gibt es keine Alternativen?
Gemäß dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion vom 21. März 2023 wurde die Stadt Nettetal beauftragt zur Notunterbringung in Krisen Notunterkünfte aus städtischem Bestand in Betrieb zu nehmen. Im Rahmen der Prüfung der städtischen Immobilien, die kurzfristig für eine solche Nutzung hergerichtet werden können, wurde die ehemalige Hauptschule in Kaldenkirchen als einzig geeignete Immobilie identifiziert.
Zur Umsetzung des Beschlusses sind nun bauliche Veränderungen notwendig, die derzeit durch den Nette-Betrieb geprüft und umgesetzt werden.
2. Inwiefern hält man die Lage im Umfeld von Realschule, GGS, Schwimmbad und Kita für geeignet für eine Flüchtlingsunterkunft?
Eine ähnliche Situation gibt es derzeit mit der Notunterkunft in der Turnhalle in Lobberich. Auch hier besteht eine direkte Anbindung an eine KITA sowie eine Grundschule. Konflikte hat es mit diesen Einrichtungen auch nach 1,5 Jahren der Nutzung nicht gegeben.
Die Bewohnerinnen und Bewohner besitzen i.d.R. kein eigenes Kraftfahrzeug und sind auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen, eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist daher wichtig. In unmittelbarer Nähe befinden sich wichtige Bushaltestellen. Eine direkte Anbindung nach Lobberich, Kempen, Brüggen, Dülken und Süchteln ist gegeben und bietet für die Menschen einen enormen Vorteil.
Die nächste Einkaufmöglichkeit ist fußläufig entfernt und weitere durch den ÖPNV erreichbar. Die meisten der Kinder besuchen Schulen oder Kindertagesstätten. Die unmittelbare Nähe an das Schulzentrum Kaldenkirchen ist daher ebenfalls von Vorteil. Erste Schritte in der Integrationsarbeit können daher gut gegangen werden.
3. Welcher Teil der alten Hauptschule soll genutzt werden?
Genutzt wird das komplette Hauptgebäude inklusive der vorhandenen Pavillons. Das Nebengebäude der Realschule wird nicht genutzt.
4. Wie ist die aktuelle Lage?
In Nettetal leben derzeit 1.193 geflüchtete Menschen, davon:
- 329 Personen im Verfahren, d.h. mit einer Duldung oder Gestattung.
- 468 Geflüchtete aus der Ukraine (192 davon in Gemeinschaftsunterkünften).
- 396 anerkannte Personen mit Wohnsitzauflage (d.h. diese Menschen dürfen ihren Wohnsitz nur in Nettetal haben).
Die Menschen leben teilweise in selbst angemieteten Privatwohnungen, teilweise in städtischen Gemeinschaftsunterkünften. Derzeit werden 30 Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet durch die Stadt Nettetal betrieben und betreut.
5. Ab wann soll das Nebengebäude zur Notunterkunft werden und wie viele Menschen sollen dort untergebracht werden?
Die Planungen sehen aufgrund der Dringlichkeit eine schnellstmögliche Herrichtung und Nutzung vor. Da für eine Nutzung gewisse Umbauten notwendig sind, kann von noch keinem genauen Zeit-plan gesprochen werden. Hier soll eine dauerhafte Notunterkunft für Geflüchtete der Stadt Nettetal entstehen. Eine Notunterkunft dient als behelfsmäßige Unterbringung für Geflüchtete, falls die aktuellen Kapazitäten in den Unterkünften angesichts der extrem steigenden Unterbringungsfälle nicht ausreichen.
Geplant ist jedoch eine schrittweise Inbetriebnahme der Notunterkunft. Ziel ist es, bereits in diesem Jahr mit einer Kapazität von 30 Plätzen zu starten. Im kommenden Jahr soll die Kapazität dann auf bis zu 100 Plätze ausgeweitet werden.
Da es sich um eine Notunterkunft handelt und somit nur um einen vorübergehenden Aufenthalt, sollte eine Vollauslastung nur in einer besonders angespannten Situation notwendig sein.
Ähnlich wird dies bereits in der Notunterkunft Turnhalle Süchtelner Straße 60 in Lobberich praktiziert.
6. Was ist mit der bisherigen Nutzung des Gebäudes?
Bis zum 31. Juli 2023 wurde das Erdgeschoss als Kindertagesstätte genutzt. Nach Umzug der KiTa in die regulären Räume in Lobberich steht der Gebäudeteil nun leer. Die ehemaligen Räume im Obergeschoss werden durch Fraktionen des Rates der Stadt Nettetal genutzt. Für die Fraktionen wird derzeit eine Alternative gesucht.
7. Welche Menschen (Nationalität, Geschlecht, Alter, Familienkonstellation) werden in der Notunterkunft untergebracht?
Die Entscheidung darüber, welche Menschen Nettetal zugewiesen werden, trifft die Bezirksregierung Arnsberg. Welche Menschen durch die Bezirksregierung der Stadt Nettetal zugewiesen werden,kann die Stadt Nettetal nicht beeinflussen. Es wurde von Seiten der Stadt gegenüber der Bezirksregierung jedoch der Wunsch geäußert, dass bevorzugt Familien aufgenommen werden. Inwieweit dieser Wunsch Berücksichtigung findet, kann nicht gesagt werden.
8. Wie lange sollen die Menschen dortbleiben?
Da es sich bei den Planungen um eine Notunterkunft handelt, ist eine längerfristige Unterbringung nicht vorgesehen. Es soll Kapazität geschaffen werden, um Zwangslagen, wie die Umfunktionierung der städtischen Turnhalle, zu vermeiden. Jedoch ist es hierfür notwendig, dass weitere Alternativen geschaffen werden, die eine langfristige Unterbringung der geflüchteten Menschen ermöglichen. Erfahrungsgemäß verbleiben die Menschen jedoch im Schnitt zwei bis drei Monate in einer Notunterkunft bevor sie in einer anderen Gemeinschaftsunterkunft oder Einrichtung untergebracht werden können.
9. Wie verhält es sich mit den sanitären Anlagen?
Da das Gebäude bisher v.a. als Schule bzw. KiTa genutzt wurde, stehen nicht ausreichend Sanitäre Anlagen zur Verfügung. Es wird daher derzeit geprüft, wie diese auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule errichtet werden können. Da es sich hierbei um den zumindest vorübergehenden Lebensort von Menschen handelt, müssen ausreichend WC- und Duschanlagen zur Verfügung stehen.
10. Wer übernimmt die Hausmeistertätigkeiten der Notunterkunft?
Die Hausmeistertätigkeiten werden durch Mitarbeiter des Sozialamtes der Stadt Nettetal oder durch einen Dienstleister übernommen. Das heißt, dass die Hausmeister der Schulen diese Aufgaben nicht zusätzlich übernehmen müssen.
11. Wie wird die Unterkunft betreut?
Analog zu der Notunterkunft in Lobberich, die ebenfalls über 100 Plätze verfügt, wird auch die Unterkunft in Kaldenkirchen 24/7 durch einen Sicherheitsdienst betreut und bewacht werden. Es werden Einlasskontrollen durchgeführt um sicherzustellen, dass lediglich die Bewohner der Unterkunft und befugte Personen Zutritt zu der Unterkunft haben. Die untergebrachten Menschen werden ebenfalls sozial betreut und es wird ein tagesstrukturierendes Angebot für die Bewohnerinnen und Bewohner entwickelt.
Dadurch und durch bauliche Maßnahmen (Sichtschutz, Zäune etc.) wird sichergestellt, dass es nicht zu einer Durchmischung der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft, Schülerinnen und Schülern und KiTa Kindern auf dem Schul- und Kitagelände kommen kann.
Der Arbeitskreis Integration der Realschule Nettetal
und der Schulleiter der Realschule: J. Sczyrba