Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
der landesweite Lockdown zielt darauf, die allgemeinen Kontakte zu reduzieren und nur so die Corona-Pandemie einzudämmen.
Daher werden wir – wie alle anderen Schule auch – die ministeriell angeordneten Regelungen umsetzen:
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können ihre Kinder in den Stufen 5 bis 7 vom Präsenzunterricht befreien.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen Sie bitte der Schule gegenüber schriftlich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020.
Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
Die Kinder, die zu Hause bleiben, erhalten Arbeitsmaterial über „padlet“ für den Distanzunterricht. Ergänzende Einzelabsprachen klären Sie bitte mit der Klassenleitung.
Informieren Sie bitte über die Dienstmail die Klassenleitungen Ihrer Kinder.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
Ergänzend kann ich Ihnen auch mitteilen, dass an den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.
Es gilt für die Stufen 5 und 6 die gleiche Regelung, wie sie für die Tage 21. und 22. Dezember getroffen wurde.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien
– trotz allem –
eine entspannte, friedliche Weihnachtszeit
und ein besseres neues Jahr
J. Sczyrba